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Gut zu wissen!admin2023-09-17T19:48:03+00:00

Wofür brauche ich ein Gutachten?

Ein Schadengutachten dient der Beweissicherung und beziffert die Höhe Ihrer Schadenersatzansprüche. Ein Gutachten gibt Auskunft über den Wert Ihres Fahrzeuges vor und nach dem Schadeneintritt, eine eventuell anfallende Wertminderung, die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer sowie Nutzungsausfall- und Mietwagenklasse.

Darüber hinaus kann ein Gutachten Rückschlüsse auf den Schadenhergang liefern. Zögern Sie nicht, mir Ihren Fall zu schildern. Ich beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Darf ich ein Gutachten bestellen?

Im Fall eines unverschuldet erlittenen Haftpflichtschadens haben Sie das Recht einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten hierfür hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu erstatten. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte. Im Fall einer Teilschuld werden Ihnen die Kosten entsprechend der Quote erstattet. Zögern Sie nicht, mir Ihren Fall zu schildern. Ich berate Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Wer bezahlt die Kosten?

Die Kosten für das Gutachten werden Ihnen entsprechend dem Verhältnis Ihrer Unschuld von der gegnerischen Versicherung erstattet. Sie können die Kosten auch an mich abtreten, woraufhin Ich direkt mit der Versicherung abrechne. Sie brauchen nicht in Vorleistung treten. Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und orientiert sich an den gängigen von der Rechtsprechung anerkannten Honorartableaus. Zögern Sie nicht, mir Ihren Fall zu schildern. Ich berate sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Anderen Sachverständiger akzeptieren?

Im Haftpflichtschadenfall steht Ihnen aus Gründen der Chancengleichheit gegenüber dem Versicherer ein objektiver und neutraler Sachverständiger Ihres Vertrauens zu. Sie brauchen sich nicht auf einen Sachverständigen der Versicherung verweisen lassen. Warum sollten Sie die Höhe des Schadens von der gegnerischen Versicherung bestimmen lassen? Sorgen Sie dafür, dass Ihre Interessen gebührend vertreten werden und beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen.

Reicht Kostenvoranschlag?

Bei einer Schadensumme bis etwa 750,00 Euro reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Bei der Taxierung der Schadensumme hilft Ihnen Ihr Sachverständiger.

Ihr Sachverständiger entscheidet ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Sobald größere Lackschäden vorliegen, Assistenzsysteme oder sicherheitsrelevante Bauteile (z.B. Räder) betroffen sind, liegt in der Regel kein Bagatellschaden mehr vor.

Anfahrt und Erstberatung sind immer kostenlos

Sie brauchen Unterstützung in Sachen Motorradunfall, Schadengutachten, Kfz-Gutachten, Kostenvoranschlag? Dann kontaktieren Sie hier Ihren Kfz-Sachverständigen rund um Augsburg. Ich bin immer schnell für Sie vor Ort.

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