Schadengutachten

Egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden..

Ich kümmere mich darum !

Bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall dürfen SIE frei wählen, welchen Kfz-Sachverständigen sie beauftragen.

Lassen Sie sich nicht auf Empfehlungen der gegnerischen Versicherung ein.

Rufen Sie mich einfach nach dem Unfall an ( möglichst zeitnah ) und vereinbaren sie einen Termin.

Wichtige Hinweise

    • Lassen Sie sich weder vom Unfallgegner, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern oder verunsichern.
    • Bleiben Sie stets sachlich und gelassen.
    • Unterzeichnen Sie kein Schuldeingeständnis
    • Machen Sie keinerlei Zugeständnisse gegenüber der gegnerischen Versicherung.
    • Lassen Sie sich nicht auf das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ein.
    • Beauftragen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht.
    • Schalten Sie einen qualifizierten Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl ein.
    • Als Geschädigter haben Sie das Recht,
      einen Sachverständigen Ihrer Wahl einzuschalten

Autounfall – Tipps zum richtigen Verhalten

1. Ruhig bleiben und kontrolliert handeln
Nach einem Unfall gilt es Ruhe zu bewahren. Gerade in der Ausnahmesituation eines Verkehrsunfalls ist es besonders wichtig die Kontrolle über das Geschehen zu behalten. Werden Sie sich der Situation bewusst, in der Sie sich
befinden und verschaffen Sie sich einen Überblick über das Ausmaß des Unfalls.

2. Unfallstelle absichern
Sichern Sie umgehend die Unfallstelle:
Warnblinkanlage einschalten
Warnweste anlegen
Personen von der Fahrbahn aus dem Gefahrenbereich bringen
Warndreieck aufstellen (Landstraßen ca. 100m/ Autobahnen ca. 200m vor der Unfallstelle)
Beachten Sie: Räumen Sie die Straße. Bei kleinen Blechschäden soll der Verkehr nicht unnötig beeinträchtigt wer‐
den.

3. Erste Hilfe für verletzte Personen leisten
Achten Sie darauf, dass sich die Verletzten nicht mehr in der Gefahrenzone befinden. Leisten Sie die nötige Erste
Hilfe nach Ihrem Kenntnisstand (beteiligte Personen nach Verletzungen fragen), z.B. stabile Seitenlage, Wiederbele‐
bung, Verletzungen versorgen, psychische Betreuung. Kümmern Sie sich um die Verletzten – sprechen Sie mit die‐
sen, geben Sie Ihnen das Gefühl nicht allein zu sein.
Beachten Sie: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!
Haben Sie keine Angst zu helfen, Sie können nichts falsch machen!

4. Notruf absetzen
Rufnummern: Polizei 110 Feuerwehr 112
Geben Sie bei der Unfallmeldung die folgenden Informationen weiter:
Wer spricht?
Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Wann ist es passiert?
Wie viele Verletzte?
Beachten Sie: Sprechen Sie ruhig und deutlich!
Warten Sie auf evtl. Rückfragen der Rettungsleitstelle!
Bei schweren Verkehrsunfällen, Verletzten und in strittigen Situationen die Polizei einschalten!
Bei Personenschäden besteht die Pflicht die Polizei zu informieren!
Hinweis: Sofern es sich nur um Kleinschäden ohne Personenverletzung handelt, können Sie und andere Unfall‐
beteiligte den Unfall selbst aufnehmen.

5. Am Unfallort bleiben
Verlassen Sie auf keinen Fall die Unfallstelle, Sie würden sich ansonsten strafbar machen.

6. Beweissicherung
Notieren Sie die Personen‐ und Versicherungsdaten des Unfallgegners:
(Sollten die Versicherungsdaten nicht bekannt sein kann der Zentralruf der Autoversicherer weiterhelfen)
Name, Vorname
Straße
Plz, Ort, Telefonnummer
E‐Mail
Personalausweisnummer
Halter/ Versicherungsnehmer
Fahrzeugtyp
Kennzeichen des Fahrzeugs
Versicherungsschein‐Nr.